Schulsozialarbeit und Beratung

 

Schulsozialarbeit...

  • verfolgt einen präventiven Ansatz und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler“
  • ist die Schnittstelle zwischen Elternhaus, Schule und außerschulischen Einrichtungen.
  • versteht sich als Vermittler aller Interessensgruppen der Schule.
  • unterliegt der Schweigepflicht.

Ein besonderes Anliegen der Schulsozialarbeit ist die gute Atmosphäre in der Schule. Wesentliche Faktoren dafür sind, dass sich alle in unserer Schule wohl und sicher fühlen, sich respektieren, wertschätzen und friedlich miteinander umgehen. Wichtig ist dabei eine gute Zusammenarbeit mit dem Elternhaus.

 

Unsere Schulsozialarbeiterin ist Frau Rybka-Möllmann.

Sie ...

  • ist Ansprechpartnerin für die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und die Eltern/Großeltern für ein positives Miteinander
  • ist Bindeglied zwischen Elternhaus, Schule und außerschulischen Institutionen
  • leistet Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern
  • führt Elterngespräche
  • stellt Anträge auf Bildung und Teilhabe sowie Koordination der Lernförderungen
  • führt Krisen-/Konfliktgespräche
  • führt Streitschlichtungen durch
  • leitet AGs im Ganztag
  • gibt Hausaufgabenhilfe
  • bespricht die Verhaltens-/Smileymappen mit einzelnen Schülerinnen und Schüler zur Stärkung der Sozialkompetenz
  • nimmt teil und unterstützt verschiedene Projekte
  • leistet Netzwerkarbeit

 

Kontakt und Terminabsprachen:

Christel Rybka-Möllmann

Telefon: 05441 / 909 469 oder

Sekretariat: 05441 / 909-460

 

Beratung

Unsere Beratungslehrerin ist Frau Lampen.

Konflikte kommen im täglichen Schulalltag immer wieder vor. Sie entstehen durch unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Dies können Konflikte mit Mitschülern, Lehrern, Eltern oder Freunden sein. Werden die Probleme in der Schulgemeinschaft zu mächtig, kann ein Beratungsgespräch helfen. Oft hilft es schon einfach nur zuzuhören.

Im gemeinsamen Gespräch können wir nach einer Lösung suchen. Selbst-verständlich können auch Eltern diese Gesprächsmöglichkeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie über die Klassenlehrerin hinaus beraten werden möchten, können Sie Frau Lampen gerne ansprechen oder telefonisch über die Schule Kontakt zu ihr aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Manchmal ist es angebracht andere Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Bei der Kontaktaufnahme kann Frau Lampen gerne unterstützen.

Die Beratung findet immer unter Berücksichtigung dieser vier Beratungsgrundsätze statt:

  1. Freiwilligkeit

Jeder Ratsuchende entscheidet freiwillig, ob er eine Beratung aufsucht, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder ob er eine erarbeitete Lösung nach der Beratung umsetzt.

  1. Vertraulichkeit

Beratungslehrer sind an die Schweigepflicht gebunden. Alle Gespräche bleiben absolut vertraulich, es sei denn, der Ratsuchende entbindet den Beratungslehrer von der Schweigepflicht.

  1. Neutralität / Allparteilichkeit

Um die Suche nach einer passenden Lösung für die Ratsuchenden begleiten zu können, verhält sich der Beratungslehrer allen Beteiligten gegenüber loyal und unterstützt die Lösungssuche aller neutral unter Berücksichtigung der Blickwinkel des Einzelnen.

  1. Hilfe zur Selbsthilfe

Die Beratung durch den Beratungslehrer bietet keine fertigen Lösungen sondern unterstützt den Einzelnen durch Stärkung von Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz. Sie ist auf die Mitarbeit des Ratsuchenden angewiesen.